Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Pflichtaufgaben für Unternehmen

Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten  

Beschäftigte müssen in der Regel mindestens jährlich zu den relevanten Gefährdungsthemen in ihrem Unternehmen unterwiesen werden. Darüber hinaus sind Unterweisungen zu folgenden Anlässen verpflichtend:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten
  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen für den Beschäftigten
  • nach Unfällen im Betrieb
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien im Betrieb

 

Wir unterstützen Unternehmen in Thüringen gerne bei der Brandschutzunterweisung und im rückengesunden Verhalten am Arbeitsplatz - in  Verwaltung, Industrie und in der Pflege.