Brandschutzhelfer Kurse in Weimar
Brandschutzhelfer (d/m/w) im Sinne der DGUV Information 205 - 023
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen. Sofern keine konkrete Anzahl von Brandschutzhelfern durch zuständige Behörden vorgegeben wurde, kann es hilfreich sein, die gleiche Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen wie betriebliche Ersthelfende zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu den betrieblichen Ersthelfenden müssen Brandschutzhelfer ihre Qualifizieurng jedoch in der Regel nur alle 3 bis 5 Jahre auffrischen. Auch die Dauer der Kurse ist deutlich kürzer.
Inhalte der Kurse zum Brandschutzhelfer:
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Praxis: Umgang und Übung mit Feuerlöschern