Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Häufige Fragen für Ausbilder und Trainer

1. Lehrkraft in der Ersten Hilfe (anerkannt nach DGUV)

2. Lehrbeauftragter mit Schwerpunkt Erste Hilfe (anerkannt nach DGUV)

3. Dozent in der Erwachsenenbildung

4. Fachkraft für Prävention

5. Brandschutzbeauftragter

6. Betrieblicher Gesundheitskoordinator

Die Ausbildung zur Lehrkraft in der Ersten Hilfe (Erste-Hilfe-Ausbilder) dauert mindestens 56 Unterrichtseinheiten und besteht aus den beiden Modulen M1 und M2.

Du musst 18 Jahre alt sein und Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Darüber hinaus benötigst du einen aktuellen Erste Hilfe Ausbildungsnachweis sowie eine mindestens 48 UE umfassende sanitätsdienstliche Ausbildung. Einschlägige Berufsabschlüsse wie zum Beispiel Notfallsanitäter, Rettungssanitäter oder eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege werden natürlich als medizinische Qualifikation anerkannt.
Nur studierte Lehrer können die Ausbildung auf 2 Tage verkürzen. Ärzte und Praxisanleiter können auf 4 Tage verkürzen.
Ja, sowohl schriftlich als auch mündlich. Ansonsten würdest Du Dich ja gar nicht freuen, wenn du deine bundesweit anerkannte Urkunde erhältst.
Du lernst zu Unterrichten und mit (unterschiedlichen) Gruppen umzugehen. Du wirst im Anschluss sicherer vor Gruppen auftreten und sprechen. Du lernst erste didaktische Grundprinzipien kennen und Methoden anzuwenden, um lebhaften Unterricht zu gestalten. Natürlich lernst Du auch die Fachdidaktik und wirst darin überprüft. Also alles, was in einem Erste Hilfe Kurs unterrichtet werden muss. Im Anschluss bist Du anerkannte Lehrkraft in Erster Hilfe.