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Infos

Hotline 03643 - 250 99 83
Veranstaltungstage Dienstags
Veranstaltungsdauer 4-6 UE
Teilnehmer 15
Voraussetzungen Keine

Kurse für Brandschutzhelfende

Brandschutzhelfer:innen Sinne der DGUV Information 205 - 023

Unternehmen müssen eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten als Brandschutzhelfer:innen benennen. Sofern keine konkrete Anzahl von Brandschutzhelfenden durch zuständige Behörden vorgegeben wurde, kann es hilfreich sein, die gleiche Anzahl an Brandschutzhelfer:innen zu benennen wie betriebliche Ersthelfende zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu den betrieblichen Ersthelfenden müssen Brandschutzhelfende ihre Qualifizieurng jedoch in der Regel nur alle 3 bis 5 Jahre auffrischen. Auch die Dauer der Kurse ist deutlich kürzer.

Inhalte der Kurse zum/zur Brandschutzhelfer:in

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Praxis: Umgang und Übung mit Feuerlöschern

Zu den offenen Kursen bei uns in Weimar: